die KSK

Die KünstlerSozialKasse (KSK) steht den Kunstschaffenden, Publizisten und ihren Verwertern als kompetenter Partner in Fragen der gesetzlichen Sozialversicherung zur Seite. Doch  mit diesem Thema kommen viel Fragen auf: Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen? Was müssen Unternehmer beachten? Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? Antworten finden Sie auf dem Internetauftritt der KSK.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat noch im  September 2015 bekannt gegeben, dass der Abgabesatz auch im Jahr 2016 bei 5,2 % liegen wird.